Neuigkeiten-Übersicht
18. April 2023 - Vorstellung des Entwurfs zum "elektronischen Arbeitszeitnachweis"
Hubertus Heil, der Bundesminister für Arbeit, präsentiert den Entwurf für ein Gesetz, das eine elektronische Erfassung der Arbeitszeit notwendig macht. Der Entwurf basiert sowohl auf den Richtlinien des BAG und des EuGH, weist jedoch spezifische Besonderheiten auf. Im Wesentlichen konzentriert er sich auf die Dokumentation von Arbeitsbeginn, -ende und der Gesamtarbeitsdauer – eine Forderung, die bereits antizipiert wurde. Der Entwurf muss nun sowohl vom Kabinett als auch durch das parlamentarische Verfahren.
05. Dezember 2022 - Stellungnahme des Arbeitsministeriums
Das Ministerium für Arbeit gab bekannt, die Gründe des Gerichtsbeschlusses gründlich zu analysieren und daraus folgende Schritte für die Gesetzgebung abzuleiten. Erwartungsgemäß soll im ersten Quartal 2023 ein ausgearbeiteter Vorschlag zur Gestaltung der Arbeitszeiterfassung vorgelegt werden.
04. Dezember 2022 - Erläuterung des Bundesarbeitsgericht Urteils
Das Bundesarbeitsgericht hat nun auch die schriftliche Begründung für das Urteil von September 2022 veröffentlicht. Damit wird die Notwendigkeit eines Systems zur Arbeitszeiterfassung bei den Arbeitgebern bestätigt. Ob die Erfassung digital oder auf Papier erfolgt, bleibt den Unternehmen überlassen, jedoch wurde keine Übergangszeit gewährt.
13. September 2022 - Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Mit dem Urteil vom September 2022 wird deutschen Arbeitgebern klargemacht, dass eine systematische Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter nunmehr eine zwingende Anforderung ist.
14. Mai 2019 - EuGH-Urteil
Eine Klage der spanischen Gewerkschaft gegen die Deutsche Bank Niederlassung in Spanien bezüglich der Zeiterfassung führte zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dieser entschied, dass alle EU-Mitgliedstaaten eine systematische Zeiterfassung in ihren Unternehmen sicherstellen müssen. Seitdem arbeitet Deutschland an der Umsetzung dieser Vorgabe ins nationale Recht.
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Arbeitszeiterfassung | Grundlegende Fragen
Warum ist die Arbeitszeiterfassung obligatorisch?
Momentan, im April 2023, sind Arbeitgeber in Deutschland aufgrund des Urteils des Bundesarbeitsgerichts verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Angestellten vollständig zu dokumentieren. Dies dient der Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes. Der neu vorgeschlagene Gesetzesentwurf zur elektronischen Zeiterfassung verdeutlicht diese Anforderung.
Wie ist der Stand der Dinge?
Vom Zeitpunkt des BAG-Urteils an, gibt es keine Übergangszeit für die Arbeitgeber. Ergo, die Erfassungspflicht besteht seit September 2022.
Wer ist davon betroffen?
Gemäß des EuGH-Urteils muss jede Arbeitsstunde aufgezeichnet werden, unabhängig von der Art der Tätigkeit oder der Unternehmensgröße. Das Bundesarbeitsgericht lässt jedoch Sonderregelungen für Führungskräfte zu.
Der Gesetzesentwurf des Arbeitsministers sieht bestimmte Ausnahmen vor. Durch Tarifverträge und spezielle Klauseln kann die Aufzeichnungspflicht umgangen werden, etwa durch die Vereinbarung nicht-elektronischer Aufzeichnungen oder verzögerte Dokumentationen. Auch bei besonderen Beschäftigungsmerkmalen kann die Pflicht entfallen, ebenso bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern.
Bitte beachten: Dies ist nur ein Entwurf und muss noch verabschiedet werden.
Warum wird die Zeiterfassung benötigt?
Sie dient der Transparenz und Flexibilität im Arbeitsverhältnis, hilft, das Arbeitsschutzgesetz einzuhalten und gibt den Arbeitgebern eine klare Übersicht zur Personalplanung.
Wer ist für die Überwachung zuständig?
Die Gewerbeaufsichtsämter sind für die Überprüfung der Umsetzung verantwortlich. Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Doch auch die Mitarbeiter selbst können bei Streitfällen eine wichtige Kontrollfunktion übernehmen.